Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Komfortabler als mittels einer betrieblichen Altersvorsorge lässt sich die in Zukunft schmale gesetzliche Rente finanziell nicht ergänzen. Das Prinzip der bAV: Alle pflichtversicherten Arbeitnehmer haben das Recht per Entgeltumwandlung aus ihrem Bruttoeinkommen direkt in einen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Diesen Vorgang übernimmt der Arbeitgeber. Gleichzeitig profitiert der Arbeitnehmer von hohen Steuer-Ersparnissen: Sofort durch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einsparungen, später (während der Rente) dank niedrigerem Steuersatz. Die bAV zeichnet sich für Arbeitnehmer außerdem durch hohe Sicherheit sowie Rentabilität aus. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge kompakt
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Details zur betrieblichen AV
Vor- und Nachteile
Die betriebliche Altersvorsorge besitzt in erster Linie den Vorteil, dass die Beiträge direkt vom Bruttogehalt entnommen werden. Regelmäßig fließt eine vorab vereinbarte Summe in einen Vorsorgevertrag und wird umgewandelt. Im Rahmen dieser Entgeltumwandlung sind jährlich bis zu 2.784 Euro steuer- sowie sozialabgabefrei (max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der RV). Für Kontrakte, die seit 2005 geschlossen wurden sind zusätzliche 1.800 Euro steuerfrei, allerdings fallen hier Sozialabgaben an.
Darüber hinaus profitieren Arbeitnehmer dank der sinkenden steuerlichen Belastung auf ihr Gehalt. Unterm Strich sinkt der Nettolohn bei einer Investition von 100 Euro in die bAV nur um rund 50 Euro.
Hinweis: Alternativ zur Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber auch eine Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Übersicht: Vor- und Nachteile
- Steuerliche Ersparnis
- Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt
- Hohe Sicherheit
- Organisation durch Arbeitgeber
- Mitnahme bei Jobwechsel möglich
- Niedriger Garantiezins
- Renten voll zu versteuern
Arten der bAV
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf Durchführungswege. Arbeitgeber sind verpflichtet ihren Arbeitnehmern mindestens eine dieser Varianten anzubieten – allerdings entscheidet der Arbeitgeber, welchen davon. Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers entnommen und sind bis zu einer definierten Höhe steuer- sowie sozialabgabenfrei. Anspruch auf die Entgeltumwandlung wird bis zu 4 % der Beitrags-Bemessungsgrenze (West: 69.600 Euro) der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Derzeit sind dies 2.784 Euro (Stand: 2013). Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden, kann dieser Betrag um weitere 1.800 Euro erhöht werden. Jene sind allerdings nur steuerfrei. Der Mindestbetrag der bAV beträgt 1/160stel der Bezugsgröße der Rentenversicherung.
Ab 2012 kann die bAV frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Wichtig ist: Sollte der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechseln, kann er die Betriebsrente beim nachfolgenden Arbeitgeber weiterführen. Eine betriebliche Altersvorsorge ist weder beleihbar, noch kann sie verkauft oder vererbt werden. Allerdings lässt sich das Geld auch nicht pfänden und ist bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV sicher. Die Leistungen aus der bAV muss der Verbraucher bei Inanspruchnahmen nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Üblicherweise ist dieser Steuersatz aber niedriger als während des Berufslebens.
Durchführungswege der bAV
| Durchführungsweg | Details |
|---|---|
| Direktversicherung | Lebensversicherungsvertrag inkl. Garantiezins – sehr sichere Altersvorsorge – Alters-, Invaliditäts- sowie Hinterbliebenenleistungen optional |
| Pensionskasse | Nicht-staatliche Versorgungseinrichtung, in der Regel von einem oder mehreren Unternehmen getragen – Funktion ähnlich der Direktversicherung |
| Unterstützungskasse | Rechtsfähige Versorgungseinrichtung – Ältester Durchführungsweg – organisiert die bAV für andere Unternehmen – Geldanlage wird frei bestimmt |
| Pensionsfonds | Versicherungsähnliche Versorgungseinrichtung – Investition vorwiegend in Aktien und Rentenpapieren – höhere Rendite-Chancen, aber Kursrisiko – Kapitalgarantie |
| Direktzusage | Arbeitgeber gibt eigenständige Zusage auf Leistungen für die bAV – Rückstellungen werden vom Unternehmen gebildet |
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Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge/Forsa-Umfrage 2011
1.503 Befragte/Angabe: Anzahl der zustimmenden Befragten
Wer hat Anspruch auf eine bAV?
Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben grundsätzlich alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, die in einem ersten Dienstverhältnis bei ihrem Arbeitgeber stehen. Dazu zählen primär sozialversicherungspflichtige Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie nicht beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH, Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sowie Unternehmer/Arbeitnehmer (beherrschende Gesellschafter einer GmbH). Außerdem kann die betriebliche Altersversorgung für Betriebsfremde aufgrund einer ausschließlichen Tätigkeit für ein Unternehmen gewährt werden.
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