Immobilien: Minderung der Grundsteuer bei Leerstand
Montag den 19.11.2012Immobilienbesitzer, deren Mieterträge mindestens zu 50 Prozent durch Leerstand wegfallen, haben die Möglichkeit, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Az.: II R 8/12).
