Steuer: Praxisgebühr keine Sonderausgabe
Montag den 8.10.2012Gesetzlich versicherte Steuerzahler können die Praxisgebühr nicht als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. D
Gesetzlich versicherte Steuerzahler können die Praxisgebühr nicht als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. D