Hochwasser: Wer zahlt, wenn der Urlaub ins Wasser fällt?
Dienstag den 18.06.2013
Vom Hochwasser betroffene Menschen, die eine gebuchte Reise stornieren oder abbrechen müssen, können dies nur dann kostenfrei, wenn eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung besteht. Darauf wies die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kürzlich hin.
