Sparbuch: Zinsen bis 28. Februar abheben
Montag den 28.01.2013
Wer ein Sparbuch oder ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist besitzt, hat die Möglichkeit, pro Kalendermonat bis zu 2.000 Euro kündigungsfrei abzuheben. Die Zinsen für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist werden in der Regel zum Jahresanfang ausgeschüttet. Diese fürs Vorjahr aufgelaufenen Zinsen können zusätzlich zu den 2.000 Euro schadlos bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Ab März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder die 2.000-Euro-Regelung. Verfügungen über 2.000 Euro werden dann als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandelt und mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet.
