Private Krankenversicherung mit Hartz IV
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II, kurz ALG II bzw. Hartz IV, besteht ebenfalls die Möglichkeit sich die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu sichern. Einschränkend gilt allerdings, dass ein Wechsel in die PKV während des Leistungsbezugs nicht möglich ist. Wer indes bereits vor dem ALG-II-Bezug eine private Krankenversicherung besaß, darf diese weiterhin für sich in Anspruch nehmen. Der Leistungsträger übernimmt in diesem Fall die vollen Beiträge des Privatpatienten, jedoch nur in Höhe des Basistarifs.
Die Prämien werden inzwischen direkt vom zuständigen Jobcenter an die Versicherungsgesellschaft überwiesen. Die Versicherer dürfen den ALG-II- bzw. Sozialgeld-Empfängern nicht kündigen oder die Aufnahme in den Basistarif verweigern.
Private Krankenversicherung bei ALG II
- Privat Versicherte können weiterhin in der PKV verbleiben
- Leistungsträger übernimmt die vollen Beiträge für die PKV allerdings nur im Basistarif
- Für Empfänger von Sozialhilfe/ALG II werden die Beitragssätze halbiert
- Prämien werden direkt an die Versicherung überwiesen
- Evtl. entstandene Beitragsschulden zwischen 1. Januar 2009 und 31. Januar 2011 können auf Antrag erlassen werden
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Zuschuss zur PKV bei ALG II
Seit 2011 übernehmen die Arbeitsagenturen den vollen Beitrag für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, allerdings begrenzt auf max. den halben Basistarif in der GKV. Umgerechnet beträgt der Zuschuss der Arbeitsagentur zur privaten Krankenversicherung damit höchstens 296,44 Euro pro Monat (Stand: 2012). Wer sich nun wundert, wie diese Summe die Kosten der PKV abdecken kann, erhält die Antwort in der Tatsache, dass der Beitragsatz des Basistarifs für ALG-II- und Sozialhilfeempfänger ebenfalls halbiert wird. Auf diese Weise zahlt die Arbeitsagentur zwar nur die Hälfte, aber dennoch den gesamten Beitrag – immer vom Basistarif aus betrachtet. In der PKV versicherte Hartz-IV-Empfänger sind überdies verpflichtet, ihren Tarif durch Übermittlung des Versicherungsvertrags an den Leistungsträger offen zu legen. Die Prämien werden direkt durch die zuständige Stelle an die betreffende Versicherungsgesellschaft angewiesen.
Der Leistungsumfang der PKV im Basistarif entspricht etwa dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist der Empfänger von ALG II in einem anderen Tarif als dem Basistarif versichert, erhält er zwar den gleichen Zuschuss, muss jedoch gegebenenfalls eine mögliche Selbstbeteiligung eigenständig tragen. Wichtig: Wer ALG II bezieht, ist nicht automatisch versicherungspflichtig in der GKV.
Statistik: Leistungsempfänger ALG-II

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (März 2012)
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