Bankvollmacht: Für den Ernstfall vorbereitet

Freitag den 22.02.2013

Ob ein Unfall oder eine schwere Krankheit – es gibt viele unvorhergesehene Situationen im Leben, in denen Kontoinhaber ihre Finanzgeschäfte nicht selbst erledigen können. In solchen Fällen kann eine Bankvollmacht sehr sinnvoll sein.

Während bei Gemeinschaftskonten die Finanzen vom Partner weitergeführt werden können, kann es bei alleinstehenden Personen im Notfall zu großen Problemen kommen. Denn ohne Vollmacht hat niemand Zugriff auf die Konten, Rechnungen können nicht beglichen werden und kein Bargeld ist verfügbar.

Die Erteilung einer Bankvollmacht ist eine große Vertrauenssache. Bevollmächtigt werden sollte nur eine Person, die hundertprozentiges Vertrauen genießt, beispielsweise Angehörige oder Freunde. Der Bevollmächtigte hat einen großen Handlungsspielraum: Er kann alle Rechnungen begleichen, vom Konto Geld abheben, Wertpapiere kaufen und verkaufen sowie Anlagekonten einrichten und kündigen.

Die Erteilung einer Bankvollmacht gestaltet sich unkompliziert. Entsprechende Formulare hält das Kreditinstitut bereit oder können hier heruntergeladen werden. Die Einschaltung eines Notars ist nicht erforderlich. Die Bankvollmacht lässt sich jederzeit widerrufen.


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