Unisex-Tarife: Ab dem 21. Dezember einheitliche Beiträge

Montag den 3.12.2012

Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen nur noch einheitliche Beiträge für Männer und Frauen verlangen – so will es der Europäische Gerichtshof (EuGH) laut einem 2011 ergangenen Urteil (C-236/09). Die sogenannten Unisex-Tarife wenden sich gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Versicherungsbeiträgen. Insbesondere Risiko-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie Kfz-Versicherungen sind davon betroffen. Je nach Versicherung sind für bestimmte Geschlechter z. T. deutliche Anpassungen der Prämien erwartbar.

Bestehende Verträge von Bestandskunden bleiben hingegen unangetastet. Je nach Bedarf dürfen jene Versicherungsnehmer entweder im bisherigen Tarif verbleiben oder in die Unisex-Variante wechseln. Wichtig: Sofern z. B. der neue Einheitstarif in der PKV mehr oder bessere Leistungen als der Alttarif bietet, darf die Versicherungsgesellschaft eine zusätzliche Gesundheitsprüfung sowie ggf. Risikozuschläge verlangen. Soll der alte Vertrag beibehalten werden, empfiehlt sich auf eventuelle Vertragsänderungen zu achten. Wer nach dem 21. Dezember 2012 die Bedingungen seines Vertrags ändert, stimmt dem dann gültigen Tarifwerk zu, d. h. es greift in der Regel der Unisex-Tarif.


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