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Einlagensicherung

Die Einlagensicherung dient dem Schutz der Kundeneinlagen bei Kreditinstituten im Fall einer Insolvenz. Innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Mindestanforderungen durch EG-Richtlinien vorgeschrieben. In Deutschland sind die Vorschriften im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verankert. Seit 31.12.2010 sind die Einlagen zu 100 % geschützt, maximal bis 100.000 Euro. Bei Wertpapiergeschäften sind 90 % der Verbindlichkeiten bis zu 20.000 Euro abgesichert. Gemäß den Statuten der Einlagensicherungssysteme besteht die Rückzahlungsgarantie in der Regel für Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautende Sparbriefe.

Für die einzelnen Bankengruppen gibt es unterschiedliche Systeme, die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlagen bzw. Einlagen der Mitgliedsinstitute finanziert werden.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Deutschland freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen, über die eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus angestrebt wird.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung finden Sie in unserem Online-Ratgeber.

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