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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ihre Zinsen, Dividenden und Kursgewinne können Sie bis zur Höhe Ihres persönlichen Sparerpauschbetrages von der Abgeltungssteuer freistellen, indem Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25 % Kapitalertragssteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag müssen Sie sich die zu viel gezahlten Steuern nicht mehr über die Steuererklärung zurückholen. Wenn Sie Ihr Erspartes auf mehreren Konten deponiert haben, können Sie den Freibetrag aufteilen.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Der Sparerpauschbetrag liegt pro Person bei 801 Euro, bei Verheirateten verdoppelt sich dieser auf 1.602 Euro. Verheiratete Bankkunden, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, müssen den Freistellungsantrag zusammen stellen. Bevor der Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht wird, müssen Sparer und Anleger hochrechnen und grob überschlagen, welche Kapitalerträge erwartet werden:

  • Garantierte Zinsen
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über sichere Einkünfte, diese werden als erstes vom Freibetrag abgezogen. Dazu gehören Anlagekonten mit garantierter Verzinsung, etwa Zinsen auf Festgeld oder Sparbrief. Der optimale Freibetrag je Bank lässt sich wie folgt ermitteln: Anlagesumme mal Zinssatz geteilt durch 100.

  • Variable Zinsen
  • Der Rest des Freibetrages wird auf die weniger sicheren Einkünfte verteilt. Dazu gehören Zinsen aufs Tagesgeld oder Sparbuch, diese sind nämlich variabel und können jederzeit verändert werden.

  • Dividenden
  • Aktien sollten erst zum Schluss berücksichtigt werden. Denn es ist meist nicht sicher, ob und in welcher Höhe Dividenden ausgeschüttet werden.

  • Kursgewinne
  • Kursgewinne finden nur beim Verkauf von Wertpapieren Berücksichtigung.

  • Kursverluste
  • Ist abzusehen, dass Verluste eingefahren werden, können diese vom Freibetrag abgezogen werden. Verluste werden automatisch mit allen Einnahmen verrechnet. Aber Achtung: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Nach einer Prüfung der korrekten Verteilung der Zinsen und Kursgewinne bzw. –verluste kann der Freistellungsauftrag bei der Bank eingerichtet werden. Dies kann ganz bequem online erledigt werden. Für alle bestehenden Konten und Depots bei einer Bank genügt ein Freistellungsauftrag. Wird der Freistellungsauftrag nicht befristet, gilt er bis auf Widerruf. Die angegebenen Summen gelten bis zur nächsten Änderung oder Löschung. Einen Freistellungsauftrag Vordruck stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download >>hier<< zur Verfügung.

Sollte ein Freistellungsauftrag für bestimmte Kapitalerträge vergessen worden sein, kann die bezahlte Abgeltungssteuer mit der nächsten Einkommenssteuererklärung – Anlage KAP – geltend gemacht werden.

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